AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Firma V.I.P - Technologien wird stets bemüht sein die ihr übertragenen Aufträge zur vollsten Zufriedenheit ihrer Kunden auszuführen.
Auf dieser Grundlage sind nachfolgende Geschäftsbedingungen Bestandteil aller unserer Angebots- Auftrags- und Verkaufsannahmeerklärungen. Ebenso aller unserer Verkäufe und Lieferungen einschließlich der Beratung und von Auskünften. Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistungen und Waren als angenommen.

2. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind ausgeschlossen, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

3. Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge, sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend.
Informationen, Angaben in Prospekten, Merkblättern und anwendungstechnischen Hinweisen sollen nur informativ wirken und allgemeine Kenntnisse vermitteln. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, werden sie nicht Vertragsbestandteil. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Vertragsänderungen und mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.

4. Änderungen soweit sie sich aus dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben behalten wir uns vor.

5. Die von uns angegebenen Warenpreise verstehen sich ab Lager Keidelheim ohne Verpackung, und Versandkosten  evtl. anfallender Montageaufwand wird gesondert berechnet.
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Es gelten die Preise der aktuellsten Katalogunterlagen. Telefonnische Bestellungen sind rechtsverbindlich. Schriftliche Auftragsbestätigungen müssen innerhalb von 7 Kalendertagen geprüft sein, bei späteren Auftragsstornierungen sind wir berechtigt, Stornokosten bis zu 15 % des Nettoauftragwertes zu berechnen. Bei Annahmeverzug haftet der Auftraggeber für die entstehenden Kosten.
 
6. Sämtliche Angaben zu Gewichten, Farben, Maßen  und technischen Angaben sind annähernd. Geringfügige Abweichungen sind zulässig. Druckfehler vorbehalten.

7. Die Gefahr geht auf unseren Vertragspartner über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist,  sobald die Ware unser Werk bzw. Lager verläßt. Auf Wunsch und Kosten des Vertragspartners wird die Ware von uns gegen Bruch-, Transport- und Feuerschaden versichert.

8. Rechnungen sind zahlbar ab Rechnungsdatum innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug werden Bearbeitungsgebühren von 5 Euro  pro Vorgang zusätzlich in Rechnung gestellt. Verzugzinsen können ohne Mahnung ab Tag der Fälligkeit in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz in Rechnung gestellt werden. Zahlungen dürfen nur an uns geleistet werden, nicht an Vertreter.

9. Wir behalten uns ausdrücklich das Eigentum der gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen vor, dies gilt für den erweiterten –und verlängerten Eigentumsvorbehalt. Eine Sicherheitsübereignung oder Pfändung der gelieferten Waren vor der vollständigen Bezahlung ist nicht gestattet. Bei drohender Gefahr  für die Vorbehaltsware und der damit verbundenen Ansprüche behalten wir uns vor, Sicherungs- oder Rückführungsmaßnahmen vorzunehmen. Auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Bestellers ist uns der Zutritt zu dem Lagerort der Waren zu ermöglichen.

10. Für Haftung, Mängelrügen und Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB. Gewährleistungspflichten entfallen, wenn ein Fehler nicht fristgerecht angezeigt wurde, bei unsachgemäßer Behandlung oder Lagerung, sowie bei Artikel, die durch ihren Gebrauch einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Auf dieser Grundlage gewähren wir eine Garantie von 24 Monaten.

Haftungen, Gewährleistungspflichten und Ansprüche an uns entfallen, wenn durch wechselnde, äußere Einflüsse oder örtliche Bedingungen (z.B. durch beabsichtigte oder unbeabsichtigte Funkstörungen, Vandalismus, Manipulation, unsachgemäße Behandlung) die Funktionstüchtigkeit der von uns gelieferten Systeme einschränkt werden oder ganz ausfallen. Haftungsausschluss erfolgt auch durch mögliche, spontan auftretende Defekte an den Systemen. Der Betreiber ist gehalten die Systeme regelmäßig auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.

11. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Simmern oder ein anderer Ort unserer Wahl, in jedem Fall findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

12. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Keidelheim, im Juni 2007

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